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01.11.2007 - Fachanwalt für Computer- und IT-Recht in Sachsen

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Dr. Christian Klostermann

Dr. Christian Klostermann
Die Bereiche IT und Telekommunikation gewinnen auch im Gebiet der Rechtssprechung beständig an Bedeutung. Deshalb hat der Gesetzgeber für besonders spezialisierte Rechtsanwälte zum 1. November 2007 die Fachanwaltschaft für Informationstechnologierecht eingeführt. Erstmals wurde jetzt auch von der Rechtsanwaltskammer Sachsen dieser Titel vergeben. Rechtsanwalt Dr. Christian Klostermann aus Zwickau ist einer der ersten Fachanwälte in Sachsen, die sich in diesem Fachbereich spezialisiert haben.

Der Titel wird an Juristen vergeben, die nachweisen können, spezialisiert und nachhaltig im Bereich IT und Telekommunikationsrecht zu arbeiten und sich dort besondere Kenntnisse erworben haben. Gefordert wird der Nachweis von 120 Stunden theoretischer Ausbildung in spezialisierten Lehrgängen. Außerdem haben die Anwälte die Bearbeitung von mindestens 50 praktischen Fällen aus den letzten drei Jahren ihrer Tätigkeit nachzuweisen. Die besondere Ausbildung erfolgt unter anderem im Vertragsrecht der Computer- und EDV-Technologien, einschließlich der Gestaltung individueller Verträge und allgemeiner Geschäftsbedingungen sowie im Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs.

Dr. Christian Klostermann ist regelmäßig  als Referent zu IT rechtlichen Themen tätig u. a. für das Kompetenzzentrum elektronischer Geschäftsverkehr in Chemnitz und zuletzt in Dresden für die Veranstaltung von saxxess.business. Im Weblog auf http://www.sageg.de/ und demnächst auch auf saxxess.com publiziert er neue Urteile aus dem Gebiet des IT-Rechts. Seine Kanzlei in Zwickau betreibt er seit der Gründung im Jahr 2000 selbständig mit dem besonderen Schwerpunkt IT-, Computer- und Internetrecht.

(01.11.2007 / Quelle: saxxess.com / Kanzlei Dr. Klostermann / Bild: Kanzlei Dr. Klostermann)