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25.01.2006 - Meldewesen in Sachsen wird digitalisiert

Wappen des sächsischen Landtags
Das ist das Ergebnis der am Dienstag im Sächsischen Landtag verabschiedeten Novelle des Meldegesetzes. Dem "Gesetz zur Änderung des Sächsischen Meldegesetzes und zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung der sächsischen Anstalt für kommunale Datenverarbeitung" zufolge soll der Datenaustausch zwischen allen Meldebehörden länderübergreifend und landesintern ausschließlich auf elektronischem Weg erfolgen.
In den sächsischen Gemeinden werden damit die technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen, um bestimmte Amtshandlungen auch über das Internet anbieten zu können. So können beispielsweise einfache Melderegisterauskünfte künftig über ein Internet-Portal abgefragt werden und die Gebühren für die Dienstleistungen der Meldeämter bargeldlos über eine Online-Bezahlplattform beglichen werden, was Bürgern und Verwaltung gleichermaßen Zeit und Kosten spart.
Zudem wurde die Schaffung eines Kommunalen Kernmelderegisters beschlossen. In diesem können zentral landesweit ausgewählte Meldedaten für die Verwaltung und Optimierung spezieller Verwaltungsaufgaben gespeichert werden.
Der Sächsische Landtag ist natürlich auch im Internet erreichbar und hält auf seiner Webseite weitere Informationen über die Arbeit des Landtages und das Land Sachsen bereit.
(25.01.2006 / Quelle: saxxess.com / Bild: Sächsischer Landtag)



