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07.07.2005 - Neues Sächsisches Melderecht: Erster wichtiger Meilenstein zu einem breiten E-Government-Angebot

Staatsminister Thomas de Maizière
Staatsminister Thomas de Maizière: "Der Gesetzentwurf ist ein erster wichtiger Meilenstein auf dem Weg zum kommunalen E-Government. Unser Ziel ist es, das Melderecht zu vereinfachen und bürgerfreundlicher zu gestalten. Die Meldebehörde soll sich in weitaus stärkerem Maß als "Dienstleister" für den Bürger und die Wirtschaft verstehen."
Aufbauend auf dem Meldewesen wird eine Infrastruktur geschaffen, die nachhaltig und sicher eine Basis für das künftige E-Government des Freistaates Sachsen darstellt. Im Mittelpunkt stehen die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Kommunikation der Meldebehörden untereinander via elektronischer Datenübermittlung, der weitgehende Verzicht auf die Abmeldung bei der "alten" Meldestelle bei einem Wohnortwechsel und die Bereitstellung eines vorausgefüllten Meldescheins bei der Anmeldung. Darüber hinaus können die Gemeinden die Online-Anmeldung, die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft und die Auskunft über die zur eigenen Person gespeicherten Daten über das Internet anbieten.
Ein weiteres wesentliches Kernelement der Gesetzesnovelle ist die bundeseinheitlich nicht vorgeschriebene Einrichtung eines Kommunalen Kernmelderegisters (KKM). Dieses bietet zahlreiche Vorteile für Bürger, Wirtschaft und für die Verwaltung: Die sächsische Wirtschaft (z.B. Industrie, Gewerbetreibende, Freiberufler, etc.) wird nach Einrichtung des KKM aus Effizienz- und Zweckmäßigkeitserwägungen heraus die kostenpflichtigen Melderegisterauskünfte aus dem KKM beziehen. Dieser Service besteht auch für den Bürger, wenn er eine einfache Melderegisterauskunft online begehrt. Auch die sächsischen Behörden und Gerichte werden Meldedaten aus dem Pool nutzen können. Das schnelle Zugriffsrecht ist daher auch wichtig bei der Gefahrenabwehr, für die Aktualität der Wählerregister und für den Finanzausgleich oder die Justizbehörden.
"Den sächsischen Behörden stehen mit dem Kommunalen Kernmelderegister erstmals die bereinigten Meldedaten aller Bürger des Freistaates Sachsen zur Verfügung. Den Belangen des Datenschutzes wird dabei selbstverständlich Rechnung getragen", sagte Innenminister de Maizière abschließend.
(07.07.2005 / Quelle: saxxess.com / Sächsisches Staatsministerium des Innern / Bild: Sächsisches Staatsministerium des Innern)



