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10.06.2005 - Informationsveranstaltung Software-Patente an der TU Chemnitz

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Die vom EU-Rat geplante Richtlinie zur Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen erhitzt seit über drei Jahren die Gemüter. Doch im Grunde wollen Befürworter und Kritiker dasselbe: Trivialpatenten im Softwarebereich einen effektiven Riegel vorschieben. Aber was ist die Schwierigkeit beim Patentieren von Software? Das erläutern Patentanwälte am 7. Juli 2005 in einer kostenfreien Informationsveranstaltung an der TU Chemnitz.

Interessenten erfahren, was eine computerimplementierte Erfindung im Bereich der Software ist. Die EU-Richtlinie zur Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen und ihre Resonanz in Deutschland und Europa steht ebenfalls im Mittelpunkt der Veranstaltung. Zudem wird die Patenterteilungspraxis am Europäischen Patentamt anhand von Beispielen erläutert und die Rechtsprechung in Deutschland rund um derartige Patente beleuchtet. Abschließend unternehmen die Gäste einen fachlichen Exkurs in die USA.

Es referieren Patentanwältin Dr. Carmen Steiniger, Chemnitz, und Patentanwaltskandidat Michael Heise, München, von der Anwaltssozietät Grünecker, Kinkeldey, Stockmair & Schwanhäusser. Die Veranstaltung wird organisiert in Kooperation mit der Regionalgruppe der Gesellschaft für Informatik e.V.


Die Regionalgruppe Chemnitz der Gesellschaft für Informatik e.V. veranstaltet Vorträge in kommunikativer Runde zu Themen der Informatik, insbesondere Technische Informatik , Angewandte Informatik, Praktische Informatik und Theoretische Informatik.

(10.06.2005 / Quelle: saxxess.com / TU Chemnitz / Bild: TU Chemnitz)