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19.01.2005 - Deutsche Bibliothek darf Kopierschutz knacken

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DDB Leipzig
Die Deutsche Bücherei mit ihren Standorten in Leipzig, Frankfurt und Berlin darf ab sofort zur Sammlung und Archivierung von Musikaufnahmen, insbesondere für wissenschaftliche und kulturelle Zwecke, auch kopiergeschützte oder mit digitalem Rechtemanagement (DRM) versehene Produkte kopieren. Dies vereinbarten der Bundesverband der phonographischen Wirtschaft (IFPI) und der Börsenverein des deutschen Buchhandels mit der Deutschen Bibliothek (DDB).

Im Rahmen des Sammel-, Bereitstellungs- und Archivierungsauftrags sind Produzenten und Verleger verpflichtet, von jedem in der Bundesrepublik veröffentlichten Werk so genannte Pflichtexemplare zur Langzeitarchivierung an die DDB zu übergeben.
Um diese Langzeitarchivierung zu gewährleisten, müssten Medien in regelmäßigen Abständen an die aktuellen Datenformate, Betriebssysteme und Datenträger angepasst werden. Dies ist allerdings seit der Urheberrechtsreform vom September 2003 bei durch technische Schutzmaßnahmen kopiergeschützte Medien nicht zulässig.
Laut IFPI sieht das deutsche Urheberrechtsgesetz hier jedoch eine so genannte Schrankenregelungen vor, nach denen der Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken und kopiergeschützten Medien zu bestimmten Zwecken, wie für wissenschaftliche und kulturelle Nutzung, zulässig ist. Als erste Branchen haben nun die Musikwirtschaft und die Buchbranche diese Möglichkeit genutzt und mit der Deutschen Bibliothek eine vertragliche Vereinbarung geschlossen.

Nach dieser darf Die Deutsche Bibliothek Vervielfältigungen von Büchern, durch Rechtemanagement-Systeme geschützte CD-ROMs oder E-Books für die eigene Archivierung, für den wissenschaftlichen Gebrauch von Nutzern, für Sammlungen für den Schul- oder Unterrichtsgebrauch, für Unterricht und Forschung sowie von vergriffenen Werken anfertigen. Um eventuellen Missbrauch zu vermeiden, wird die Deutsche Bibliothek aber das Interesse von Nutzern zur Anfertigung einer solchen gebührenpflichtigen Vervielfältigung genau überprüfen und die Kopien möglichst mit personalisierten digitalen Wasserzeichen versehen, kommentierte Elisabeth Niggemann, Generaldirektorin der Deutschen Bibliothek.


Die Deutsche Bibliothek ist die zentrale Archivbibliothek und das nationalbibliografische Zentrum der Bundesrepublik Deutschland und erfüllt die Funktion einer Nationalbibliothek. Sie ist für das Sammeln, Erschließen und bibliografische Verzeichnen der deutschen und deutschsprachigen Literatur ab 1913 zuständig. Sie entstand 1990 mit der Wiedervereinigung Deutschlands aus den Vorgängereinrichtungen Deutsche Bücherei Leipzig (gegründet 1912) und Deutsche Bibliothek Frankfurt am Main (gegründet 1947), zu der seit 1970 das Deutsche Musikarchiv Berlin gehört. Der Einigungsvertrag vom 23. September 1990 erlaubt beiden Häusern, gemeinsam die gesetzlich festgelegten Aufgaben fortzuführen.

(19.01.2005 / Quelle: Die Deutsche Bibliothek / Bild: Die Deutsche Bibliothek)