Chancen in Europa
28.09.2007 - Die Herausforderungen der EU-Dienstleistungsrichtlinie für das E-Government

Europaflagge
Stellen Sie sich vor, Sie möchten als tschechisches Kurierunternehmen mit geringem bürokratischem Aufwand eine Zulassung für die Erbringung ihrer Dienstleistung im benachbarten Deutschland erhalten. Oder als schwedisches Bauunternehmen in Frankreich am Ort der neuen Niederlassung alle erforderlichen Genehmigungen zentral beantragen. Vor Ihnen liegt derzeit ein beschwerlicher Weg durch das jeweilige Ämterlabyrinth, der selbst einheimischen Unternehmern nicht immer einfach erscheint.
Etablierung von "Einheitlichen Ansprechpartner"
Die EU-Dienstleistungsrichtlinie soll hier bis zum 29.12.2009 Abhilfe schaffen. Denn um den Dienstleistungsunternehmen die Etablierung ihrer Dienstleistungen in anderen EU-Ländern zu vereinfachen, sollen - so die Vorgabe- in den EU-Mitgliedsstaaten - sogenannte "einheitliche Ansprechpartner" eingerichtet werden. Über diese werden zukünftig alle Antrags- und Genehmigungsverfahren in den jeweiligen Ländern abgewickelt.
Wie nun dieser "einheitliche Ansprechpartner" in Deutschland institutionalisiert wird,
Effiziente technische Infrastrukturen
Aus den umfangreichen Aufgaben dieser neuen Institution lässt sich ableiten, dass hier eine echte Verwaltungsdienstleistung im Sinne eines "OneStopShops" erforderlich wird. Eine Papierakte, die beginnend von der Ausländerbehörde über Meldebehörde, Finanzamt, Amtsgericht, Handwerkskammer, Berufsgenossenschaft bis hin zum Gewerbeamt diverse Behörden und Hände durchläuft, wäre sicher ungeeignet. Hier ist eine schnelle und verbindliche elektronische Kommunikation Voraussetzung, zumal gemäß EU-DLR die Beantragungsschritte problemlos und zeitnah in elektronischer Form aus der Ferne ermöglicht werden sollen.
EU-DLR-Komponenten
Gewährleistet werden müssen:
1. Der Zugriff der Dienstleister auf elektronische Online-Dienste (z. B. Einträge in Register, bereitgestellte Beantragungsdienste, Datenbanken) und Informationen erfolgt über ein Portal, das wiederum mit anderen Portalen interagiert.
2. Ein Integrationsframework sorgt für die fachverfahrensübergreifende Abbildung und Anbindung der Prozesse sowie die Bereitstellung der Portaldienste.
3. Die zentrale Verwaltung der Anliegen wird durch ein Anliegenmanagement sichergestellt (insbesondere für nicht elektronisch integrierbare und standardisierbare Prozesse).
4. Signierfähige Formulare ermöglichen die elektronische Beantragung von Genehmigungen in rechtsverbindlicher Form.
Und so gilt es, sowohl die Prozesse innerhalb der beteiligten Verwaltungsorganisationen zu vereinfachen und Verfahrensregelungen zu homogenisieren als auch für die Umsetzungen der Richtlinie effiziente technischen Infrastrukturen zu schaffen, welche die Interaktionsgrade von Information und Kommunikation, über Transaktion bis hin zur Prozessintegration, ermöglichen.
(28.09.2007 / Quelle: Andreas Helm, PC-WARE Information Technologies AG / Bild: saxxess.com)




