Förderung
Der Freistaat Sachsen, die Sparkassen Chemnitz, Leipzig und Dresden sowie die Sachsen Bank stellen für den "Technologiegründerfonds Sachsen" (TGFS) Mittel in Höhe von 60 Millionen Euro bereit. Zielgruppe sind junge innovative Unternehmen, denen für einen Zeitraum von drei bis sechs Jahren Risikokapital zur Verfügung gestellt wird. Der Fonds ist branchenoffen angelegt, wird sich aber vorrangig auf anspruchsvolle technologieorientierte Gründungsvorhaben konzentrieren. Er richtet sich an Unternehmen, die nicht älter als fünf Jahre sind. Die einzelnen Beteiligungssummen werden sich in der Regel zwischen 200.000 und 4 Millionen Euro bewegen. Näheres zum "Technologiegründerfonds Sachsen" erfahren Sie unter www.tgfs.de.
KOMPRI 2.2:
E-Business-Förderung: Förderung von Projekten zur Einführung des elektronischen Geschäftsverkehrs, das heißt für Vorhaben zur
- kommerziellen Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien,
- Entwicklung, Einführung und Integration unternehmensspezifischer interner und externer IT-Prozesse, einschließlich entsprechender Sicherheitslösungen,
- IT-gestützten Optimierung betrieblicher und unternehmensübergreifender Wertschöpfungsprozesse.
Nähere Informationen unter www.sab.sachsen.de/e-business.
Investitionszuschüsse:
Es können Investitionszuschüsse in Höhe von bis zu 50 Prozent der förderfähigen Investitionskosten gewährt werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten der Sächsischen Aufbaubank unter www.sab.sachsen.de.
Bürgschaften:
Bis zu 80 Prozent des verbleibenden Restrisikos einer nicht durch Sicherheiten abgedeckten Finanzierung kann im Rahmen einer Bürgschaft abgesichert werden (gilt auch für Betriebsmittel). Weitere Informationen erhalten Sie ebenfalls auf den Seiten der Sächsischen Aufbaubank.
Öffentliche Beteiligungen:
Bis zu max. 2,5 Mio. Euro können im Rahmen der Beteiligungsprogramme an einer Maßnahme abgedeckt werden.
Nichtinvestive Maßnahmen:
Wie Beratung, Forschung und Entwicklung, Beteiligung an Messen und Ausstellungen oder vorwettbewerbliche Maßnahmen werden durch verschiedenen Programme in der Regel bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten unterstützt.
Darlehensprogramme:
Zum Beispiel der DtA, der KfW oder des Freistaates Sachsen können für die Finanzierungen in Anspruch genommen werden (auch für Eigenkapitalersatz). Mehr Informationen zu den aktuellen Programmen finden Sie unter www.dta.de, www.kfw.de und unter www.smwa.sachsen.de.
Arbeitsmarktpolitische Hilfen:
Arbeitmarktpolitische Hilfen, zum Beispiel zur Schulung der Mitarbeiter, Lohn und Gehaltszuschüsse bei Einstellung von Mitarbeitern bestimmter Gruppen (z. B. Langzeitarbeitslosen), sind wichtige Instrumentarien zur Überwindung der Projektanlaufphasen. Weitere Informationen finden Sie in der Förderfibel des Freistaates Sachsen unter dem Menüpunkt "Aus- und Fortbildung" (www.foerderfibel.sachsen.de).
Zu beachten ist, dass der überwiegende Teil der Programme und die Höchstsätze auf die Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen ausgerichtet sind. Sachsen ist im Rahmen der von der EU festgelegten Förderkulisse (noch) Höchstfördergebiet!




